Wir bilden aus in den folgenden Klassen:
Kraftäder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH
Elektromotor max 4 kW Nennleistung
Verbrennungsmotor max 50 ccm
Dreirädrigere Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h
Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner) Hubr. max 50 ccm
Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel)
max. 4 kW Nutzleistung
Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung
Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max 11 kW Motorleistung
Leistungsgewicht max. 01 kW/kg
Dreirädrigere Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH,
max. 15 kW Motorleistung
Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max 0,2 kW/kg
bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung
(das gilt auch für "Altbesitzer" mit einem vor dem 01.04.1980
erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4)
Kraftrad über 45 km/h bbh
über 35 kW Motorleistung
Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg
Dreirädrigere KFZ
Motorleistung mehr als 15 kW
Hubraum mehr als 50 ccm
Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A
nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahr-
erlaubnis dürfen KFz der Klasse A gefahren werden;
Dreirädrigere KFZ jedoch erst mit 21 Jahren.
Kraftwagen bis 3500 kg zG und max 9 Plätzen ( incl. Fahrer)
Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:
Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen
Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer
ist als 3500 kG
Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie
hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG
von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen
von PKW und Anhänger größer ist als 3500 kg, aber nicht größer als
4250 kg.
Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse
B fahren. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf max.
3500 kg betragen.